Resolution des Kreistages an das Land Niedersachsen für eine gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit sowie der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!
Antrag der Kreistagsgruppe FDP / FREIE WÄHLER / UWG vom 10.05.2025
Wir, die Kreistagsgruppe FDP/FREIE WÄHLER/UWG, setzen uns entschieden für eine verlässliche Finanzierung der Schulsozialarbeit ein.
Während die Schulsozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wichtigere Rollen in unseren Schulen übernehmen, bleibt ihre Finanzierung weiterhin unsicher und ihre Verträge sind oft nur befristet. Im Jahr 2025 sind vom Land Niedersachsen rund 2.400 Stellen für pädagogische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gestrichen worden.
Das dürfen wir nicht so hinnehmen!
Kommunen dürfen nicht die finanzielle Last tragen. Unsere Städte und Gemeinden sind direkt von diesem Problem betroffen. Immer häufiger wird versucht, die Finanzierungslücken durch kommunale Mittel zu schließen – ein Zustand, der auf Dauer nicht tragbar ist. Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, die Kosten für Landesaufgaben zu übernehmen! Die Kommunen stehen ohnehin unter starkem finanziellem Druck und können diese zusätzlichen Kosten nicht tragen.
- Eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der pädagogischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen sowie der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen, damit Schulen langfristig planen können.
- Unbefristete Arbeitsverträge, um Kontinuität und Stabilität in der Betreuung zu gewährleisten.
- Eine klare Verpflichtung des Landes Niedersachsen, diese Kosten vollständig zu übernehmen, anstatt die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen.
Bildung braucht Verlässlichkeit – und die gibt es nur mit langfristiger Finanzierung.
Unsere Schulen stehen vor immer größeren Herausforderungen. Ohne eine gesicherte Finanzierung drohen Stellenkürzungen, Unsicherheiten für die Beschäftigten und letztlich eine Verschlechterung der Betreuungsqualität für unsere Kinder.
Wir dürfen nicht zulassen, dass das Land Niedersachsen seine Verantwortung weiter auf die Kommunen abwälzt!
Deshalb beantragen wir, eine Resolution im Kreistag zu verabschieden, die das Land Niedersachsen auffordert, endlich eine nachhaltige Lösung zu schaffen. Unsere Schulen und unsere Kinder verdienen Sicherheit – nicht kurzfristige Notlösungen auf Kosten der Kommunen!
Wir stehen für eine Bildungspolitik mit Weitblick und Verlässlichkeit. Jetzt ist das Land Niedersachsen am Zug!
Die Kreistagsgruppe FDP/FREIE WÄHLER/UWG bittet um Beratung im nächsten Fachausschuss und einen Bericht über die Situation in den kreiseigenen Schulen.
Pilotprojekt Schule Online an der BBS Wildeshausen
Anfrage/Antrag der Kreistagsgruppe FDP / FREIE WÄHLER / UWG vom 05.05.2025
Eine der Kernthemen im Landkreis ist für die Kreistagsgruppe FDP/FREIE WÄHLER/UWG die Digitalisierung in allen Bereichen und Ebenen. In der Kreisverwaltung ist vieles auf den Weg gebracht worden und auch die von uns geforderte Neuausrichtung des Kreismedienzentrums wurde umgesetzt und muss nun den sich ständigen Neuerungen immer wieder anpasst werden.
Mit dem jetzigen Personal und der Ausstattung sehen wir diese Einrichtung auf einen guten Weg und hoffen, dass die Schulen dieses Angebot nutzen und davon profitieren.
Wir, die Kreistagsgruppe FDP/FREI WÄHLER/UWG, sehen aber auch in den Schulen weiteren Handlungsbedarf bei der Digitalisierung, um die zunehmende Bürokratisierung zu bewältigen. Insbesondere eine Vereinfachung bei den Bewerbungen, die bisher analog eingereicht und bearbeitet werden, sowie anderen Verwaltungsvorgänge sollte es eine zeitgemäße digitale Ausstattung an den Schulen geben.
So gibt es Internetpattformen, auf denen das gesamte „Schulleben“ digital verwaltet und kommuniziert werden kann.
Unser Antrag lautet:
- Einführung einer Internet-Plattform Schule Online zur Unterstützung von Schulübergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen.
- Diese Plattform sollte als Pilotprojekt an der BBS Wildeshausen gestartet und dann auch an den anderen kreiseigenen Schulen eingeführt werden.
Neuorganisation des ÖPNV im Landkreis Oldenburg – der HUNTESPRINTER und die Linienführungen in den Gemeinden Dötlingen und Hatten
Anfrage/Antrag der Kreistagsgruppe FDP / FREIE WÄHLER / UWG vom 17.04.2025
Derzeit befasst sich der Kreistag mit der Neuaufstellung des ÖPNV im Landkreis Oldenburg. Im ersten Stepp geht es dabei um die Linienführungen in den Gemeinden Dötlingen und Hatten.
Insbesondere die Linie 270 - dem HunteSprinter - und eine Anbindung von Munderloh durch 2 Buslinien wird intensiv in der Bevölkerung diskutiert.
Wir die Kreistagsgruppe FDP/FREIE WÄHLER/UWG beantragen:
- Die Buslinie 270 (HunteSprinter) wird montags bis freitags halbstündlich getaktet und dabei stündlich über Dötlingen und Munderloh (270 M), sowie stündlich über Sandhatten und Sandkrug (270 S) zwischen Wildeshausen und Oldenburg geführt.
- Die Linie wird samstags stündlich getaktet und dabei zweistündlich über Dötlingen und Munderloh (270 M), sowie zweistündlich über Sandhatten und Sandkrug (270 S) geführt.
- Die Linie wird sonntags und feiertags zweistündlich über Munderloh geführt.
- Die Linie über Sandkrug (270 S), führt von Wildeshausen ab Kirchhatten Marktplatz direkt in Richtung Sandhatten bzw. von Oldenburg ab Kirchhatten Marktplatz direkt in Richtung Wildeshausen (die Haltestellen Kirchhatten Rathaus und provisorischer Busknotenpunkt werden nicht angefahren). Sie wird in Sandhatten über den Wöschenweg geführt und ab/bis Anschlussstelle Sandkrug über die A29 von/nach Oldenburg.
Damit entspricht die Linienführung 270 M der langjährigen Strecke des HunteSprinters (270).
Durch diese Linienführungen entfällt die Erforderlichkeit von Zubringerlinien zu den Orten Munderloh, Dötlingen und Sandhatten. Die Erfahrungen mit den Linien 271 und 277 haben gezeigt, dass Zubringerlinien durch Wartezeiten auf Anschlusslinien/Verpassen der Anschlusslinien nur selten genutzt werden.
Vor der Streckenführung über Sandkrug betrug die Fahrtzeit von Kirchhatten Markt nach Oldenburg Festungsgraben mit dem HunteSprinter 19 Minuten, jetzt beträgt sie 30 Minuten. Die Fahrtzeit hat sich von Kirchhatten und Neerstedt nach Oldenburg damit erheblich verlängert.
Die Buslinie ist auf dem Abschnitt Neerstedt/Kirchhatten -Oldenburg über Munderloh wesentlich attraktiver und sollte daher wieder eingeführt werden. Insbesondere die innenstadtnahen Bushaltestellen bei dieser Streckenführung sollten wieder angefahren werden, um Fußwege zur Innenstadt und innenstadtnahen Arbeitsstellen zu verkürzen und Umsteigemöglichkeiten (von den Haltestellen Pulverturm und Julius-Mosenplatz) in die Stadtbusse Richtung Berufsbildende Schulen und Universität zu verbessern.
Eine Linienführung über Munderloh ermöglicht ferner die Anbindung des Gewerbegebiets Munderloh/Altmoorhausen an den ÖPNV und einen Anschluss an die Zugverbindungen ab Hauptbahnhof Oldenburg. Eine Verbindung Richtung Hude ist damit nicht erforderlich.
Außerdem ermöglicht diese Linienführung den Sportlern des TV Munderloh mit dem ÖPNV zur Trainingsstätte zu gelangen.
Die Linienführung über Sandkrug ist für die Bewohner des dortigen Ballungsraums und für die Sandhatter zudem eine direkte Verbindung zum Kreishaus sowie an die Zugverbindung Bremen-Vechta-Osnabrück und die Zugverbindung Oldenburg-Cloppenburg-Osnabrück.
Mit dem HunteSprinter wird eine innergemeindliche Verbindung in Hatten - zwischen den Orten Sandkrug, Sandhatten und Kirchhatten - ermöglicht, so dass u.a. auch von Kirchhatten und Sandhatten die Sportstätten des TSG Hatten-Sandkrug in Sandkrug mit dem ÖPNV erreichbar sind.
Ein engerer ÖPNV-Takt und kürzere Fahrzeiten steigern die Attraktivität und sind dadurch eine echte Alternative zum PKW.
Wir bitten um Prüfung, ob und wie diese Vorschläge aus der Bevölkerung umgesetzt werden können.
Verpflichtung von Geflüchteten sowie Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern zur Arbeit
Anfrage/Antrag der Kreistagsgruppe FDP / FREIE WÄHLER / UWG vom 11.01.2025
Es wurde bereits mehrmals darüber diskutiert, inwieweit Geflüchtete zur Arbeit verpflichtet werden können und welche Tätigkeiten möglich sind.
Der Thüringer Landrat aus dem Saale-Orla-Kreis hat im letzten Jahr Geflüchtete zur Arbeit verpflichtet. Sie sollen an vier Stunden pro Tag gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen. Auch die Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern will Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld in Zukunft zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.
Seit rund 30 Jahren erlaubt das Asylgesetz die Arbeitspflicht, angewendet wird sie kaum. Und das, obwohl Asylbewerber mit Kindern unter 18 Jahren bereits nach sechs Monaten arbeiten dürfen, und wer in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss und ein Kind über 18 Jahren hat nach neun Monaten arbeiten darf.
Arbeitsgelegenheiten könnten auch hier im Landkreis durch staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen neben Tätigkeiten für die Gemeinden und den Landkreis auch Vereine oder Sozialverbände. Wichtig ist dabei stets, dass durch die gemeinnützige Arbeit keine regulären Arbeitsplätze gefährdet sind.
Durch die Aufnahme von Tätigkeiten in diesen Bereichen würden die Menschen zudem schneller integriert werden und erhalten zusätzliches Geld.
Die Kreistagsgruppe fragt deshalb bei der Kreisverwaltung nach:
Wie ist der derzeitige Stand zu diesem Thema, damit auch im Landkreis Oldenburg Geflüchtete sowie Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger zur Arbeit verpflichtet werden können.